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CO2-Umlage

Vermieter werden ab sofort an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt und Mieter damit finanziell entlastet. Demnach fällt die Vermieter-Beteiligung umso höher aus, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Das "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz" ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Als verantwortungsvoller Vermieter ist es uns wichtig, unsere Mieterinnen und Mieter frühzeitig und umfassend darüber zu informieren, was diese Regelungen für sie bedeuten und wie diese konkret zur Umsetzung kommen. Alle relevanten Informationen haben wir deshalb an dieser Stelle übersichtlich zusammengefasst.

Sollten sich für Sie als Medienschaffende darüber hinaus Fragen ergeben, sprechend Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.

Fragen und Antworten

zur CO2 Umlage

CO2 Umlage

Ihre Ansprechpartnerin

Portrait Pressesprecherin Silke Hoock
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Silke Hoock

Nachhaltigkeit, (serieller) Neubau, Erneuerbare Energien, Fachkräfte