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Information

CO2-Umlage

Vermieter werden ab sofort an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt und Mieter damit finanziell entlastet. Demnach fällt die Vermieter-Beteiligung umso höher aus, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Das "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz" ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Als verantwortungsvoller Vermieter ist es uns wichtig, unsere Mieterinnen und Mieter frühzeitig und umfassend darüber zu informieren, was diese Regelungen für sie bedeuten und wie diese konkret zur Umsetzung kommen. Alle relevanten Informationen haben wir deshalb an dieser Stelle übersichtlich zusammengefasst.

Sollten sich für Sie als Medienschaffende darüber hinaus Fragen ergeben, sprechend Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.

Unternehmen
Silke Hoock
Pressesprecherin
Nachhaltigkeit,Neubau (Seriell-Modular), erneuerbare Energie, Fachkräfte im Ausland

CO2-Bepreisung bisher

Bislang zahlten nur Mieter die Kosten durch die CO2-Bepreisung, was besonders das Heizen betrifft. Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällig - der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne steigen.

Was ist neu?

  • Laut Stufenmodell müssen Vermieter bei Gebäuden mit besonders schlechten Werten - gemessen am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter - künftig bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten tragen.
  • Geplant sind insgesamt zehn Stufen, in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55.
  • Bei besonders emissionsarmen Gebäuden zahlen Mieter die CO2-Abgabe auch künftig allein. In Ausnahmefällen wird der Vermieteranteil halbiert oder entfällt ganz, weil die Betroffenen etwa durch Denkmalschutz die Energiebilanz des Gebäudes nicht verbessern können.

Konkret sind zehn Stufen beschlossen:

  • Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Bilanz, also einem unzureichend gedämmten Haus, (mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter) muss der Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen. Hier finden Sie das entsprechende Stufensystem.

Wie wird die Umlage erfasst?

  • Mit der konkreten Umsetzung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes beschäftigt sich bei uns im Haus der Kundenservice. Grundsätzlich stehen alle notwendigen Informationen zur Einordnung des Objektes in das Stufenmodell zukünftig auf der Versorgerrechnung.
  • Damit wir unseren Mietern den entsprechenden CO2-Anteil korrekt ausweisen können, erfassen unsere Mitarbeiter des Kundenservice im Zuge der Abrechnungserstellung die Informationen (CO2-Kosten, Menge, Emissionsfaktor) je Rechnung.
  • Somit erfolgt die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten über die Heizkostenabrechnung und der damit verknüpften monatlichen Vorauszahlungen.

Dekarbonisierungstool

  • Im Bestand von Vonovia zählten bis Ende September 2022 nur noch 4 % der Gebäudeflächen zu der energetisch schlechtesten Klasse „H“.
  • Wir nutzen ein von uns entwickeltes Dekarbonisierungstool. Es handelt sich um eine Software, die den Gesamtbestand des Unternehmens digital abbildet und mit Hilfe von Algorithmen die Kohlenstoffemissionen jedes einzelnen Gebäudes ermittelt.
  • Auf Basis dieser Berechnungen kann der optimale Sanierungszeitpunkt für einzelne Häuser oder ganze Quartiere bestimmt werden unter Optimierung C02 Reduktion und Kosten.

Unsere Bewertung des Stufenmodells

  • Ein Stufenmodell für die Aufteilung der CO2-Kosten begrüßen wir. Das Modell der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Vermieterinnen sowie Mieter und Mieterinnen auf Grundlage des Verbrauchs (CO2-Grenzwert-Stufenmodell) ist jedoch nicht geeignet und mit erheblichen Problemen behaftet.
  • Die Anreizwirkung auf Vermieterseite muss unabhängig von der Einflussgröße des Nutzerverhaltens gestaltet werden. Wie viel Brennstoff verbraucht wird, hängt auch vom Verbrauchsverhalten der Mieter und vom Wetter ab. Damit verpufft die gewollte Lenkungswirkung des CO2-Preises. Richtig wäre stattdessen, durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 zu belohnen.
  • Im Bestand von Vonovia zählten bis Ende September 2022 nur noch 4 % der Gebäudeflächen zu der energetisch schlechtesten Klasse „H“.
  • Zudem wird auch Fernwärme mit einer CO2-Abgabe belegt. Für Vermieter bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung.