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Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oder auch Lieferkettengesetz, geht auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 in der Bundesrepublik Deutschland zurück.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt es für Vonovia und alle mit ihr verbundenen Unternehmen im In- und Ausland. Im Mittelpunkt stehen dabei der eigene Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer.

Das LkSG ist ein deutsches Bundesgesetz, das regelt, wie innerhalb der Lieferketten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Standards entsprechend gehandelt werden soll. Es gilt für Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und 3.000 (ab dem 1. Januar 2024 ab 1.000) oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Ziel des Gesetzes ist es, die Verletzung von Menschenrechten entlang der Lieferkette zu verhindern. Es verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken zu analysieren, vorzubeugen und zu minimieren. Gegenstände des Gesetzes sind zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit, moderner Sklaverei und Zwangsarbeit, der Schutz vor Folter, widerrechtlichem Landentzug oder Zwangsräumung sowie die Freiheit von Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Auch der Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren sind zu beachten.

Das LkSG fordert die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements in den Bereichen Compliance und Einkauf, um Risiken im eigenen Bereich und in der Lieferkette zu erkennen und zu überwachen. Des Weiteren werden bei Risiken vorbeugende Maßnahmen und bei Nichteinhaltung Abhilfe verpflichtend. Darüber hinaus müssen betroffene Unternehmen eine Grundsatzerklärung veröffentlichen und Mitarbeitende sowie Lieferanten für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sensibilisieren und informieren. Ein Beschwerdemanagement mit Hinweisgebersystem und die jährliche Berichterstattung sind ebenfalls vorgeschrieben.

Vonovia bekennt sich zu ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Wir haben entsprechende Verfahren definiert und setzen die dazugehörigen Prozesse um, um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Unter anderem haben wir eine neue Grundsatzerklärung veröffentlicht, unsere Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich sowie die Lieferkette vertieft und unser Hinweisgebersystem erweitert.

Die für die Kontrolle und Durchsetzung verantwortliche Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Sie ist für die Überwachung der Berichtspflichten und risikobasierte Kontrollen bei Unternehmen zuständig und kann von der Art der Verstöße abhängige Bußgelder zwischen 50.000 € und 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängen.

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Silke Hoock

Nachhaltigkeit, (serieller) Neubau, Erneuerbare Energien, Fachkräfte