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Das Treppenhaus als Gemeinschaftsraum – was ist hier erlaubt?

Bochum, 08.09.2016 – Ein Treppenhaus verbindet Wohnungen und Etagen, Nachbarn und Freunde. Der Aufgang ist ein Ort des Austauschs, des Aufeinandertreffens, der Bereich eines Mehrparteienhauses, der oft nur wenige Minuten am Tag beachtet wird. Manche Mieter nutzen das Treppenhaus auch als verlängerten Wohnraum: Der eigene Flur ist vollgestellt – warum also nicht die Schuhe vor der Tür abstellen, Regenschirme im Gang trocknen lassen oder das Fahrrad vor der Wohnung parken? Schließlich kommen die Nachbarn doch noch immer gut vorbei und man hat ein Platzproblem weniger. Aber, darf man das? „Die wichtigste Aufgabe des Treppenhauses besteht in seiner Funktion als Flucht- und Rettungsweg. Im Brandfall können wenige Sekunden entscheiden. Deshalb ist es wichtig, den Hausflur nicht vollzustellen“, erklärt Bettina Benner. Die Pressesprecherin von Vonovia, eines der führenden Wohnungsunternehmen in Deutschland, weiß was in Treppenhäusern von Mietshäusern erlaubt ist und was nicht.

 

Für den Ernstfall: Nicht vollstellen

Für Treppenhäuser gilt grundsätzlich: Schuhschränke und Dekorationen gehören in die Wohnung, Fahrräder in den Keller.

Damit der Aufgang im Notfall nicht zum Slalomparcours wird, sollten Mieter sorgfältig darauf achten, dass die Fluchtwege frei und gut begehbar sind. Im Brandfall ist der gemeinschaftliche Aufgang oft der einzige Weg nach draußen – auch die Rettungskräfte müssen dann schnell in die betroffenen Wohnungen vordringen können. Blumenvasen, Pflanzenkübel oder Kränze erweisen sich im Brandfall als nicht ganz ungefährlich – sie fangen schnell Feuer und entwickeln dichten Rauch, der das Entkommen übers Treppenhaus so gut wie unmöglich machen kann. Schuhregale, abgestellte Müllbeutel & co können in Notsituationen zusätzlich zur gefährlichen Stolperfalle werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen: „Rollatoren und Kinderwägen dürfen im Treppenhaus abgestellt werden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sie in keinem Fall zum Hindernis werden können.“, sagt Bettina Benner von Vonovia. Oft genügt aber auch schon ein freundliches Wort unter Nachbarn und schon hilft sich die Hausgemeinschaft untereinander beim Hochtragen. Alle anderen Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Rollschuhe oder alle fahrenden Spielzeuge für Kinder haben im Treppenhaus nichts zu suchen. Bei der Nutzung der gemeinschaftlichen Aufgänge ist also nicht nur Rücksicht auf die anderen Mieter gefragt – der Brandschutz sollte immer im Hinterkopf behalten werden. Ein freier und aufgeräumter Aufgang ist nicht nur schöner, sondern kann im Ernstfall Leben retten.