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Tschüss, Hotel Mama – Hallo, erste eigene Wohnung

Bochum, 05.04.2016.

Wenn junge Leute in ihre erste eigene Wohnung ziehen, wollen sie vor allen Dingen eines: Endlich die neu gewonnene Freiheit genießen, selbstbestimmt leben, zuhause der eigene Herr sein. Viele Jugendliche träumen schon während der Pubertät davon, so schnell wie möglich bei den Eltern auszuziehen, um in einem eigenen Reich tun und lassen können, was ihnen beliebt. Doch ist dem Hotel Mama erst einmal der Rücken gekehrt, stellt sich in der neu gewonnenen Unabhängigkeit auch schnell die Realität ein. Welche Wohnung passt zu mir? Wann und wo melde ich mich um? Und, wer macht jetzt eigentlich die Hausarbeit? Wenn junge Leute in ihre erste eigene Wohnung ziehen, sind sie zunächst einmal sehr euphorisch. Viele freuen sich so sehr darauf, dass sie gerne renovieren, Kisten schleppen und Möbel kaufen. Aber schnell stellen sie fest, hier ist ganz schön viel zu beachten: „Es gibt einige wichtige Aspekte, die nicht außer Acht gelassen werden sollten, wenn man zuhause auszieht. So ist z. B. nicht jede jede Renovierungsarbeit zulässig und auch die Meldepflicht darf nicht vergessen werden.“, erklärt Bettina Benner. Als Pressesprecherin von Vonovia, einem der führenden deutschen Wohnungsunternehmen, hat sie schon zahlreiche junge Mieter auf dem Weg zur ersten eigenen Wohnung erlebt.

Ohne Stress zur Traumwohnung
Die erste eigene Wohnung ist in der Regel kein 100 m²-Loft oder ein geräumiges 3-Zimmerapartment. Die meisten freuen sich über eine kleine Singlewohnung. In jedem Fall sollte man sich bei der Wohnungssuche genug Zeit nehmen, um herauszufinden, welcher Wohntyp man ist, welche Räume wichtig sind und welche nicht. Die Wohnungssuche muss keineswegs in Stress ausarten:  „Hilfreich kann eine Checkliste sein, in der die Ansprüche und Wünsche für die neue Wohnung aufgelistet und diese Vorgaben dann mit den Angeboten des Wohnungsmarkts abgeglichen werden.“, erläutert Bettina Benner hierzu.

Hat man dann eine Wohnung gefunden und ist die Tinte auf dem Mietvertrag getrocknet, kann es an die Renovierung gehen. Hier ist Vorsicht geboten: Kleine Schönheitsarbeiten, wie etwa das Streichen mit neuen Wandfarben oder die Lackierung der Türen bedürfen keiner Genehmigung des Vermieters – will man aber Umbauarbeiten durchführen, die in die Bausubstanz eingreifen, muss man das vorab von seinem Vermieter bewilligen lassen.

Grundsätzlich gilt, dass Veränderungen, die man vorgenommen hat, vor einer Übergabe der Wohnung wieder rückgängig gemacht werden müssen. Das betrifft z. B. die Wandfarbe, die man wieder zu weißen hat oder gebohrte Löcher, die wieder geschlossen werden müssen.

Ummelden nicht vergessen
Hat man sein neues Reich bezogen, ist die Erleichterung groß. Doch bei aller Freude darf die Ummeldung nicht vergessen werden. Hierfür hat man i. d. R. zwei Wochen Zeit. Der Termin im Bürgeramt sollte rechtzeitig vereinbart werden, damit man keine Schwierigkeiten bekommt. Mitzubringen hat man den Mietvertrag, die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers, seinen Personalausweis und das ausgefüllte Anmeldeformular, das man sich auf der Homepage der Meldebehörde herunterladen kann. Falls man den Termin selbst nicht wahrnehmen kann, ist es auch möglich, hierfür einen anderen zu bevollmächtigen. Mit Vollmacht und Ausweis desjenigen ausgestattet, der sich ummelden möchte, kann diese Vertrauensperson das problemlos übernehmen. Die Wohnung ist aber nicht das einzige, das angemeldet werden muss: Auch bei Banken, Versicherungen, Abonnements etc. muss die aktuelle Anschrift bekannt gegeben werden.