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Gute Nachbarschaft: Mit ein wenig Respekt lebt es sich besser

Bochum, 28.06.2016. – In Mehrfamilienhäusern treffen Jung und Alt aufeinander, leben moderne Singles Tür an Tür mit Familien und begegnen sich täglich ganz unterschiedliche Charaktere. Das birgt Zündstoff. Wenn für den einen die Party erst anfängt, wälzt sich sein Nachbar bereits seit Stunden schlaflos im Bett herum. Oder er ärgert sich darüber, dass nebenan jede Nacht die Dusche rauscht. Für Vonovia, eines der führenden Wohnungsunternehmen in Deutschland, sind solche und ähnliche Fälle nicht fremd. Oft kann das Unternehmen aber gar nicht helfen – Duschen zum Beispiel ist gesetzlich rund um die Uhr erlaubt. „Deshalb bitten wir unsere Mieter erst einmal miteinander zu reden. Wenn sie ruhig und sachlich ihr Problem darlegen, lässt sich oft eine gemeinsame Lösung finden”, rät Nina Henckel, Pressesprecherin von Vonovia. „Falls die Störungen massiv sind, können sich die Mieter aber natürlich an uns wenden und schriftlich bzw. mit detaillierten Angaben ihr Anliegen schildern.”

So viel Lärm ist erlaubt
Oft lohnt auch ein Blick in die Hausordnung. Viele Rechte und Pflichten der Bewohner sind dort bereits geregelt. Wie z.B. die Nachtruhe. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr hat jeder Anspruch auf ungestörte Stunden. Das heißt: Fernseher, Radio und CD-Player dürfen nur noch auf Zimmerlautstärke laufen, so dass außerhalb der Wohnung nichts zu hören ist. Und selbstverständlich steht Hausmusik in diesem Zeitraum auf dem Index.

Auch Party-Freunde müssen Rücksicht nehmen: Weder einmal im Monat noch einmal im Vierteljahr dürfen sie in einem Mehrfamilienhaus „so richtig auf die Pauke hauen”. Was nicht bedeutet, dass im Haus überhaupt nicht gefeiert werden darf. Es müssen aber die Wünsche der Anwohner respektiert werden, insbesondere ab 22.00 Uhr. Über alles Weitere empfiehlt sich deshalb auch hier das Gespräch mit den Nachbarn.

Kinder kennen keine Hausordnung
Ein weiterer Streitpunkt im Mietshaus sind oft schreiende Säuglinge und spielende Kinder. Babies halten sich aber in der Regel nicht an Hausordnungen und Kleinkinder leben gern ihren Bewegungstrieb aus. Deshalb gilt: Kids dürfen in der Wohnung spielen und natürlich auch rund um das Haus, im Freien. Wo Kinder leben und spielen, kann es auch mal etwas lauter werden. Solange das im Rahmen bleibt, sollte es von den Mitbewohnern hingenommen werden. So dürfen die Kinder auch schon einmal durch Räume rennen und eine Tür zuschlagen. Übermäßiger oder rücksichtsloser Lärm, wie z.B. in der Wohnung Fußball spielen, Rollschuh- oder Fahrradfahren im Hausflur, Treppenhaus usw., muss aber kein Nachbar akzeptieren. Deshalb sollten die Eltern versuchen, die Aktivitäten der Youngsters, vor allem während der allgemeinen Ruhezeiten, möglichst leise zu halten. Allerdings kann niemand nächtliches Weinen und Schreien von Kleinkindern oder Säuglingen verhindern. Das gehört nun einmal zu einem Kinderleben dazu und sollte von der Hausgemeinschaft deshalb auch toleriert werden können.

Haustiere dürfen nicht stören
Ob die Haltung von Haustieren erlaubt ist oder nicht, ist unterschiedlich geregelt. Deshalb sollte man vorab mit dem Vermieter Rücksprache halten, wenn man sich einen Hund, eine Katze oder ein Kleintier anschaffen möchte. Bei Vonovia ist Tierhaltung ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur im vertretbaren Rahmen. Wenn der Nachbar jedoch mit 250 Wellensittichen in zwei Zimmern lebt oder 25 Katzen auf 50 qm hält, ist das nicht mehr zumutbar. „Auf solche Verhältnisse in der Nachbarschaft legt wohl kein Mieter Wert”, erklärt Pressesprecherin Nina Henckel. „Deshalb hat Vonovia die Frage der Tierhaltung fair geregelt: Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören. Bei Hunden und Katzen liegt der Fall anders, denn bei diesen Tieren behält sich Vonovia als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor”, unterstreicht die Wohnungs-Expertin. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.

Um ein friedliches Miteinander sowie ein nettes nachbarschaftliches Verhältnis zu schaffen, sind Toleranz, Respekt und eine Portion Humor hilfreich. Schließlich ist es für alle von Vorteil, wenn sich die Bewohner eines Hauses kennen, einander wohlgesonnen sind und eine Gemeinschaft bilden, in der sich jeder wohlfühlt.